Zucht im VDH
Zucht und Zuchstätten unterliegen regelmäßiger strenger Qualitätskontrolle.
Die Zuchstätte wird vor dem ersten Wurf und dann bei jedem weiteren Wurf ein- oder zweimal von einem Zuchtwart überprüft.
Züchter nehmen regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.
Zuchthunde müssen strenge Qualitätskriterien erfüllen (Gesundheit, Wesen, Rassestandard).
Die Vorschriften der Zuchtordnung, wie z.B. überlegter Einsatz von Deckrüden, Nachweis der Altersstruktur der Vorfahren, Abgleich der Ahnentafeln der Zuchtpartner, begrenzte Häufigkeit der Zuchtverwendung der Hündin u.v.m. müssen eingehalten werden.
Die Welpen werden, neben einer gesunden Aufzucht mit viel Sozialisierungsmöglichkeit, bis zur Abgaben 4 Mal entwurmt und einmal geimpft.
Die Abgabe der Welpen erfolgt frühestens in der 9. Woche und nachdem der Zuchtwart die Welpen geprüft und abgenommen hat.
Züchter sollten Informationen über ihre Zuchthunde offen zur Verfügung stellen und ihren Welpenkäufern ein (Hunde-)Leben lang mit Rat und Tat zu Seite stehen.